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Arbeitgeberkündigungen unter besonderer Berücksichtigung von sogenannten Bagatelldelikten
Arbeitgeberkündigungen unter besonderer Berücksichtigung von sogenannten Bagatelldelikten
Da den Arbeitgeber im arbeitsgerichtlichen Verfahren die volle Darlegungs- und Beweislast für die Rechtfertigung ausgesprochener Kündigungen trifft, hat er vor Ausspruch von Kündigungen eine unüberschaubare Vielzahl von formellen und materiellen Gesichtspunkten zu beachten. Erschwert wird die Vorprüfung und Umsetzung von Arbeitgeberkündigungen noch dadurch, dass die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte einem ständigen Wandel unterliegt.
| Referent: |
Bahram Aghamiri, Fachanwalt für Arbeitsrecht |
Seminarinhalte
Die Veranstaltung verfolgt das Ziel, typische Fehler bei Ausspruch von Arbeitgeberkündigungen aufzuzeigen. Desweiteren soll die aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu Betriebs, Personen- und Verhaltensbedingten Kündigungen unter besonderer Berücksichtigung der sogenannten Bagatellkündigungen vermittelt werden. Die Veranstaltung gibt Ihnen praxisrelevante Tipps und Hinweise, durch die sich Risiken für Arbeitgeberkündigungen minimieren lassen.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Personen mit Personalverantwortung und HR-Mitarbeiter.
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20. Januar 2011 in Hamburg |
14:30 - 17:00 Uhr |
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Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Die Teilnahme kostet 80 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Veranstaltungsort
Das Seminar findet in den Räumlichkeiten von Creditreform in Hamburg statt:
Creditreform Hamburg von der Decken & Wall KG
Wandalenweg 8-10
20097 Hamburg
Tel: 0 40 / 2 36 04 - 1 89
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Ihr Ansprechpartner
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Bei Fragen zu den regionalen Veranstaltungen hilft Ihnen gerne:
Frau Marlies Böhlke-Kühn Tel.: 0 40 / 2 36 04 - 189
Kontakt per E-Mail
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